
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) ist zum 1. Juli 2025 als Landesoberbehörde im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) geschaffen worden. In der neuen Behörde werden die Fachkompetenzen des ehemaligen Landeszentrums Gesundheit NRW und des ehemaligen Landesinstitutes für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen zentral gebündelt.